AUSSENGASTRONOMIE.
REGELN & HINWEISE.
Wir freuen uns Sie wieder begrüßen zu dürfen!
Unsere Filialen mit geöffnetem Außen-Sitzbereich entnehmen Sie bitte aus der unteren Auflistung.
Wir möchten Sie auf folgende Regeln hinweisen:
- Kontaktbeschränkung und ggf. Testpflicht* beachten
Kinder unter 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
* Abhängig vom Inzidenzwert. Bei Kindern bis zum 6. Geburtstag entfällt die Testpflicht. - Wir zeigen Ihnen Ihren Sitzplatz
- Registrierungsschreiben beachten
- Maximale Kundenanzahl gleichzeitig in der Filiale (Aushang vor Ort beachten)
- Abstände im Innen- und Außenbereich, auf Laufflächen und im Toilettenbereich einhalten
Das gemeinsame Sitzen ohne Einhalten des Mindestabstands von 1,50 m ist nur den Personen gestattet, für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkung nicht gilt. - Hust- und Niesetikette bewahren
- Auf Körperkontakt wie Händeschütteln oder Umarmen verzichten
- Regelmäßig Hände waschen und desinfizieren
- FFP2-Maskenpflicht
Leider können wir nicht bewirten
> Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion
> Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
> Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen